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HB9EWB

Ärgerliche Rundsprüche auf Amateurfunkrelais

Die von einem weitherum bekannten Funkamateur anfangs 2018 auf unserem Relais HB9GL sowie auf dem Relais Uto (HB9UF) ausgestrahlten Rundsprüche beschäftigen die Justiz immer noch. Im Juni 2020 kam die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Zürich in einem Wiederholungsprozess abermals zum Schluss, dass diese Rundsprüche "zwar ärgerlich und störend, aber nicht strafbar" seien.


Berufung erfolgreich - Genugtuung für alle geplagten Funkamateure

Das Urteil wurde damals vielerorts nicht verstanden. Der Weiterzug unseres Vereinspräsidenten HB9BXQ ans Obergericht war nun erfolgreich und ist für unsere Sektion und alle mitbetroffenen Funkamateure eine nachträgliche Genugtuung: Der Beschuldigte habe mit seinen insgesamt 106-mal ausgestrahlten 90-sekündigen Rundsprüchen das Relais blockiert und den Vereinspräsidenten [von HB9GL] massiv unter Druck gesetzt und ihn genötigt, Einträge auf der Vereins-Website zu löschen. Er wurde deshalb wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.


Weil er immer wieder dazwischenfunkte: Das Zürcher Obergericht verurteilt einen Amateurfunker wegen versuchter Nötigung

HB9EWB zieht das Verfahren weiter ans Bundesgericht

 

Nachtrag:

Salvatore Bencivenga, HB9EWB, hat den Entscheid des Obergerichts nicht akzeptiert und Mitte Juli 2021 Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht eingereicht.